Auswahl der digitalen Anträge für eine bauliche Maßnahme

Alle baulichen Maßnahmen auf Kleingartenparzellen und Gemeinschaftsflächen sind vor Beginn der Arbeiten dem
Verein / dem Verband mit den dafür notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben. Mit jeder 
baulichen Maßnahme
darf erst begonnen werden, wenn eine schriftliche Genehmigung beim 
Unterpächter vorliegt bzw. der Zwischenpächter
keinen Widerspruch gegen die Festlegungen 
des Vereins erhoben hat.
Für jede bauliche Maßnahme ist der „Antrag zu baulichen Massnahmen“ mit der darin
markierten Anlage einzureichen.
Antrag zu baulichen Massnahmen
Bauliche Maßnahmen, die beim Zwischenpächter zu beantragen sind:
Maßnahmen die nach Fertigstellung einer Bauabnahme bedürfen:
Anlage 1-Neubau von Gartenlauben bis 24 m2, einschließlich Geräteschuppen
Anlage 2-Erweiterungsbauten auf eine maximale Größe von 24 m2
Anlage 3-Konstruktive Veränderungen an der Laube-Veränderung Dachkonstruktion
Anlage 4-Aufbau eines überdachten Laubenvorplatzes (festes Dach)
Anlage 5-Aufbau eines überdachten Laubenvorplatzes (flexibles, unbefestigtes Dach)
Anlage 6-Verkleidung bzw. Erneuerung der bestehenden Aussenhaut baulicher Anlagen
Anlage 7-Errichtung von Gewächshäusern-max. 12m2 (keine Anlehn-Häuser)
Anlage 8-Aufstellung von Kinderspielhäuser (Aufbau ohne Fundament, keine Baumhäuser)
Anlage 9-Aufstellung eines Geräteschrankes unterhalb des Dachüberstandes
Anlage 10-Einbau einer Regenwasserzisterne
Anlage 39- Sonstige Baumaßnahmen
Maßnahmen ohne Bauabnahme:
Anlage 11-Errichtung und Erneuerung von Hartdächern (Ziegeldächer)
Anlage 12-Errichtung von Leichtmetalldächern (Erneuerung der Dacheindeckung)
Anlage 13-Einbau bzw. Sanierung von Abwassersammelanlagen
Anlage 14-Bau von Wasserabstellschächten
Anlage 15-Anschluss an das öffentliche Schmutzwassersystem
Anlage 16-Anschlüsse an das öffentliche Trinkwassernetz
Anlage 17-Errichtung von Brunnenanlagen
Anlage 18-Ersatz bestehender Dächer von Laubenvorplätzen (bis maximal 6m2)
Anlage 19-Errichtung individueller E-Anschlüsse (innerhalb der Parz., Anschluß an das öff. Netz)
Anlage 20-Aufstellung von Spielgeräten (z.B. Trampolin, Schaukel, Buddelkasten)
Bauliche Maßnahmen, die beim Verein zu beantragen sind:
 Maßnahmen die durch den Verein vorläufig genehmigt werden:
Anlage 21 -Errichtung eines Wetterschutzes an der Eingangsseite von Lauben
Anlage 22 -Aufstellung von Pergolen (freistehend, ohne Verbindung zur Laube)
Anlage 23-Aufstellung von geschlossenen Sichtblenden (Lamellenwände- BH 3,60x,80m, Rohrmatten)
Anlage 24-Verkleidung von Zäunen mit Sichtschutzstreifen bis 1,20m Höhe ab Erdboden
Anlage 25-Aufstellung eines Badebecken rund bzw. eckig, Einlassung nicht statthaft
Anlage 26-Aufstellung von temporären Tomatenhäusern (bis 6m2)
Anlage 27 – Errichtung von Pavillions ( feste Ausführung, ohne Boden ) mit Stoffdächern
Anlage 28-Veränderungen an versiegelten Bodenflächen (Terrassen, Gehwege)-max. 6%
Maßnahmen die durch den Verein abschließend genehmigt werden:
Anlage 29-Erneuerung der Dachhaut bei Verwendung gleicher Materialien, ausser Zementasbestplatten
Anlage 30-Errichtung eines einseitigen Wetterschutzes an Terrassen
Anlage 31-Errichtung von Holzterassen und Holzfreisitzen (ohne Überdachung)
Anlage 32-Anbringen von Stoffmarkisen
Anlage 33-Einbau von Sicherungsanlagen (Gitter, Rollläden, Alarmanlagen usw.)
Anlage 34-Anlegen eines handelsüblichen Gartenteiches (Hartplast) bzw. Teiches aus Folie bis max. 10 m2
Anlage 35-Aufstellung von Zäunen (maximale Höhe 1,25 m, einfache Bauart)
Anlage 36-Aufstellung von handelsüblichen Gerätekisten( o. Fundament u einer max.Größe von 1,50 m x 0,90 m x 1,30 m )
Anlage 37-Auswechseln von Fenster und Türen
Anlage 38-Umkleidung von Solarduschen als U-Form (1,80m breit, beidseitig 0,90m tief)
Anlage 39- Sonstige Baumaßnahmen

Die Gartenfreunde aus Hellersdorf im Netz